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- Nur wenn Bandscheiben bereits zerstört bzw. geplatzt
sind,
( hochgradig schmerzhafte und entzündliche Situation ) darf nicht behandelt
werden, der Patient muß möglichst sofort in die Klinik gebracht
werden.
- Absolut verboten ist die Behandlung bei einer frischen Verletzung,
etwa durch einen Unfall. Hier muß selbstverständlich
eine Röntgenaufnahme gemacht werden, um festzustellen
ob eine Wirbelverletzung vorliegt.
- Bei einer Wirbelentzündung
- Bei Krebs-Metastasen in der Wirbelsäule
- Bei bettlägerigen Menschen
( falls der Patient weder stehen noch sitzen kann) die Korrektur kann nur
in der Dynamik, der Bewegung, erfolgen.
- Für akute Notfallzustände ist diese Therapie
ungeeignet
Solche Zustände sollen mit dieser Therapie ja gerade verhindert werden,
indem rechtzeitig behandelt wird.
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